Ratsnachrichten

  • 11.09.2023

    Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats 11.09.2023

    • Umrüstung Digitalfunk Feuerwehr

    Die Einführung des Digitalfunks BOS für die Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Landkreis Konstanz steht unmittelbar bevor. Das Innenministerium hat einen Rahmenplan veröffentlicht, in welchem die endgültige Einführung des Digitalfunks BOS dargestellt wurde. Laut dieser Ankündigung wird der 4m-Analogfunk nur noch bis zum Ende des Jahres 2025 betrieben. Danach sollen die vom Land vorgehaltenen Betriebsmittel/Anlagen abgebaut werden. Dies bedeutet, dass die Funkkommunikation bei den Feuerwehren vor dem Abschalten der Analogtechnik auf die Digitaltechnik umgestellt werden muss, damit die Feuerwehren weiterhin erreichbar und einsatzbereit sind.

    Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, was die Vorteile des neuen Funks sind. Der stellvertretende Feuerwehrkommandant Gustav Schönenberger antwortet, dass es einerseits um die Sicherheit geht und zum anderen um die behördenübergreifende Kommunikation. Auch der Bund nutzt den Digitalfunk und kann somit im Ernstfall beispielsweise die örtlichen Sirenen direkt ansteuern.

    Ein anderes Mitglied fragt an, ob es bereits Meldungen auf das Handy der Feuerwehrleute gibt. Herr Schönenberger erläutert, dass die Steißlinger Feuerwehr bereits das Alamos-System im Testbetrieb einsetzt. Ziel ist es, dass baldmöglichst alle Mitglieder dieses System auf ihrem Handy nutzen können, um darüber die Einsatzmeldung zu erhalten anstatt wie bisher über einen Pager.

    Beschluss:
    1. Der Gemeinderat stellt aus dem laufenden Haushaltsjahr 2023 weitere Mittel i. H. v. 69.090,00 € zur Umrüstung des Digitalfunks der Freiwilligen Feuerwehr Steißlingen zur Verfügung.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Angebote einzuholen und einen Vergabevorschlag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung noch dieses Jahr vorzulegen.

     

    • Vergabe PV-Anlagen

    Im Jahr 2022 wurde das Büro Kehl mit einer Potentialanalyse für mögliche PV-Anlagen auf Dachflächen von Gebäuden der Gemeinde Steißlingen beauftragt. Hintergrund war der Auftrag des Gemeinderates, möglichst viele sinnvolle Dachflächen zu lokalisieren und auf ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Ziel soll es weiter sein, auch in den Folgejahren weitere Gebäude zu planen und den Photovoltaik-Stromanteil der Gemeinde dadurch zu erhöhen.

    Auf dieser Grundlage wurden die ersten 4 Gebäude (Bauhof, Kläranlage, Feuerwehrhaus und Freibad) detaillierter geplant und ausgeschrieben. Es wird von einem Ausführungsbeginn der Anbieter noch im Oktober ausgegangen.

    Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie es mit Batterien bzw. Akkus aussieht, die den Strom speichern könnten. Außerdem ist er besorgt über die Optik bei der neuen PV-Anlage des Freibads. Bisher ist das Dach dort begrünt. Bürgermeister Mors antwortet, dass im Sommer der selbstproduzierte Strom im Kiosk z. B. für die Kühlung, den Betrieb der Küchengeräte, etc. genutzt werden könnte. Bauamtsleiter Weber ergänzt, dass die Begrünung bestehen bleiben soll und die Anlage darüber gebaut wird. Eine sogenannte Akku-Pufferung ist im Verhältnis aktuell noch sehr teuer. Ein Akku könnte jedoch nachgerüstet werden, falls man sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entscheidet. Zunächst möchte man das erst einmal im Feuerwehrhaus testen.

    Ein weiteres Mitglied des Gremiums schlägt vor, die Speicherung des Stroms im Bauhof direkt umzusetzen, damit die E-Autos dort über Nacht geladen werden können. Außerdem stellt sich die Frage, ob auch gleich die Freifläche neben der Kläranlage mit PV-Anlagen ausgestattet werden sollte. Herr Weber antwortet, dass die Anbieter für PV-Anlagen auf Dächern normalerweise keine Freiflächen ausstatten. Daraus müsste man ein separates Projekt mit anderen Anbietern machen. Dafür ist es jedoch eine recht kleine Fläche. Man sollte erst einmal sehen, wie die Nutzung der PV-Anlage auf dem Dach läuft und kann dann zu einem späteren Zeitpunkt über die Freifläche nachdenken.

    Das Mitglied des Gremiums macht außerdem den Vorschlag, die Parkplätze der Seeblick- und Mindlestalhalle zu überdachen und auf der Überdachung PV-Anlagen zu installieren. Bürgermeister Mors merkt an, dass es zu ungeklärten Nutzungskonflikten kommen könnte, wenn Vereine die Parkflächen für Veranstaltungen nutzen möchten.

    Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob es sinnvoll wäre, am Feuerwehrhaus eine Ladestation für E-Autos zu installieren, wenn dort ein Speicher für die PV-Anlage verbaut wird. Herr Weber antwortet, dass man hierüber bereits nachdenkt; ebenso wie am Standort des Bauhofs.

    Beschluss:
    1. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Errichtung von 4 PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden für die Bruttosumme von 301.410,35 € an die Fa. RM Solar, Reichenau.
    2. Der Gemeinderat stimmt dem außerplanmäßigen Haushaltsmittelbedarf von ca. 40.000 € zu.

     

    • Preisverleihung Abschlussklasse GMS

    Seit mittlerweile 5 Jahren verlassen Abschlussschüler*innen nach einem erfolgreichen Hauptschul - und Realschulabschluss unsere Gemeinschaftsschule, um ihren Lebens- und Bildungsweg fortzusetzen.
    In diesem Jahr konnte Bürgermeister Mors einer Schülerin gratulieren, die die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife als Jahrgangsbeste mit einem Notendurchschnitt von 1,0 bestanden hat. Die Verwaltung möchte Leistungen wie diese künftig besonders würdigen und schlägt vor, dass die Gemeinde Steißlingen als Schulträgerin der Gemeinschaftsschule einen Preis stiftet, welcher in einem geeigneten Rahmen an jeweils die/den Jahrgangsbeste/n der Klassen 9 und 10 übergeben werden soll.

    Ein Mitglied des Gremiums regt an, beide Preise mit jeweils 150,00 Euro zu dotieren.

    Ein Gemeinderat teilte mit, dass bei der letzten Abschlussfeier der Gemeinschaftsschule keine besonderen Leistungen hervorgehoben wurden. Früher gab es einen Sozialpreis, einen Buchpreis, eine Anerkennung für die Schulsanitäter oder für sportliche Leistungen. Das sollte wieder aufgegriffen werden
    Ein weiteres Mitglied schlägt den Namen „Steißlinger Schulpreis“ vor. Man könnte als Preis auch Mitgliedsbeiträge für Steißlinger Vereine verschenken, z. B. bei einem Sportpreis. Bürgermeister Mors weist in diesem Zuge auf die Eigenständigkeit der Schule hin, die für die Organisation der Abschlussfeier selbst zuständig ist. Außerdem kommen viele Schüler der Gemeinschaftsschule nicht aus Steißlingen, weshalb eine Mitgliedschaft in einem Steißlinger Verein in diesem Fall nicht passend wäre.

    Beschluss:
    1. Die Gemeinde Steißlingen stiftet dauerhaft und für das Schuljahr 2023/2024 erstmalig den Preis mit dem Namen „Schulpreis der Gemeinde Steißlingen für besondere Leistungen“ jeweils für die besten schulischen Leistungen im Rahmen der Abschlussprüfungen der Klassen 9 und 10 der Gemeinschaftsschule Steißlingen.
    2. Der beiden Preise werden mit jeweils 150 Euro dotiert.

     

    • Änderung der Hauptsatzung

    In der Gemeindeordnung BW ist die Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder festgelegt. In Gemeinden mit „mehr als 5.000, aber weniger als 10.000 Einwohner“ beträgt die Anzahl der Mitglieder 18 Gemeinderäte. Die Erhebung des Statistischen Landesamtes BW weist für den 30.09.2022 eine Bevölkerungsanzahl für Steißlingen von 5.063 aus. Damit wären zur nächsten Kommunalwahl anstatt wie bisher 14 nun 18 Gemeinderäte zu wählen. Allerdings erlaubt die GemO den Gemeinden die Möglichkeit, von der Zahl der Gemeinderäte in ihrer Größengruppe abzuweichen und durch eine Regelung in der Hauptsatzung als maßgebliche Zahl der Gemeinderäte die Zahl der nächstniedrigeren Gemeindegrößengruppe zu bestimmen.

    Beschluss:
    1. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird wie vorgeschlagen beschlossen.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzung öffentlich bekanntzumachen und der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

    • Wirtschaftsplan

    Aufgrund der Änderung des Eigenbetriebsrechts wurde der Wirtschaftsplan 2023 nach neuen Vorlagen aufgestellt. Der am 03.04.2023 in alter Form beschlossene Wirtschaftsplan wurde in die neuen Vorlagen überführt. Es fanden keine Änderungen statt.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2023 der Gemeindewerke Steißlingen nach den neuen Vorlagen des Eigenbetriebsrechts.

    • Bauantrag

    1 Bauantrag zum Neubau eines Bürotrakts mit Kalthalle und eines Lagerkellers mit Werkhalle wird das Einvernehmen erteilt.

    • Bekanntgaben

    Aufstellung von drei Himmelsliegen
    Bürgermeister Mors berichtet, dass drei neue Himmelsliegen am Geissbühl, bei Maiershöfe und der Fronholzhütte dank der LEADER-Förderung i. H. v. 3.000 € aufgestellt werden konnten. Ein Mitglied des Gremiums weist auf einen kaputten Baum in der Nähe einer der neuen Himmelsliegen hin und möchte wissen, was mit diesem passiert. Herr Weber antwortet, dass es sich dabei um Privateigentum handelt. Die Verwaltung wird beim Grundstückseigentümer nachfragen.

    Sanierung Mindlestalhalle
    Bürgermeister Mors gibt bekannt, dass die Vorstudie für die Sanierung der Mindlestalhalle in Auftrag gegeben wurde. Mit Ergebnissen ist im 2. Halbjahr 2024 zu rechnen.

    • Anträge

    Unterführung zum Friedhof
    Ein Gemeinderat weist auf eine kaputte Absperrung bei der Unterführung beim Friedhof hin. Herr Weber antwortet, dass die Verwaltung sich darum kümmern wird.

    Parken beim Musiksommer
    Ein Gemeinderat spricht das Thema Parkverhalten beim diesjährigen Musiksommer an. Es wurde wild und teilweise rücksichtslos geparkt. Er hat Verständnis, dass die Gemeindevollzugsbedienstete krankheitsbedingt ausgefallen ist, möchte dennoch darauf hinweisen und bitten, dass bei künftigen Veranstaltungen darauf geachtet wird. Bürgermeister Mors erklärt, dass die Problematik im Rathaus bekannt ist und bereits intern besprochen wurde. Ein Gespräch mit den Verantwortlichen wird demnächst stattfinden.

     

    Weiterlesen
  • 24.07.2023

    Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.07.2023

    • Neugestaltung des „Roten Platzes“ – Entwurfsvorstellung

    Nach dem Beschluss des Gemeinderats, den sogenannten „Roten Platz“ zu sanieren, wurde das Ing. Büro Planstatt Senner beauftragt, einen Entwurf nach Vorgaben aus der Jugendbeteiligung zu fertigen. Im Entwurf finden sich die von den Jugendlichen priorisierten Spielfelder für Basketball sowie Fußball wieder. Diese Spielfelder sind in der Jugendbeteiligung und seitens der Jugendabteilung des FC Steißlingen explizit gewünscht worden. Gleichzeitig wurde seitens des Planungsbüros ein variabler Sportbereich eingeplant. Hier soll eine Calisthenics-Anlage entstehen, welche für alle Sportbegeisterten unabhängig vom Alter für Trainingsmöglichkeiten genutzt werden kann. Um das Angebot an Freizeit- und Breitensportmöglichkeiten abzurunden, wurde eine Tischtennisplatte sowie eine Skateranlage für Einsteiger auf weitere Anregung der Jugendvertreter mit eingeplant. Die Anlage soll punktuell mit einer Trainingsbeleuchtung ausgestattet werden, so dass gerade in der kühleren Jahreszeit auch noch am Abend gespielt bzw. trainiert werden kann. Ausreichend Sitzgelegenheiten und eine kleine schattenspendende Baumfläche wurden mit aufgenommen.

    Die Verwaltung hat die angrenzenden Sportvereine TuS, FC und TC Steißlingen zu einer Beteiligung am Planentwurf eingeladen. Kleinere Vorschläge wurden als Anpassungen in die Planung mit aufgenommen. Dies betraf die Gestaltung und die Lage der Calisthenics-Anlage sowie die Installation einer Tennisspielfläche auf dem Basketballfeld für eine Doppelnutzung zusätzlich für Tennis und Fußballtennis. Die Sport treibenden Vereine werden in diesem für die Jugend konzipierten Freizeitgelände des ehemaligen Roten Platzes zusätzlich gute Trainingsmöglichkeiten erhalten. Die aktuelle Planung wird mit Kosten von ca. 300-380 Tsd. € geschätzt. Für den Bereich des Soccerfields wurde durch die Sportstättenförderung ein Betrag von 35.000 € genehmigt.

    Herr von Schröder vom Büro Planstatt Senner stellt die Entwurfsplanung im Detail vor. Aus der Mitte des Gremiums werden Fragen u. a. zur Anordnung des Skateparks, des Basketballplatzes, des Untergrundbelages, zur Pflanzung von Bäumen und zu einem Ersatz des geplanten Kunstrasens gestellt.

    Ein GR-Mitglied äußert Kritik an dem Plastik für den Kunstrasen. Ebenso möchte er wissen, wo die hohen Kosten herkommen, da in der Vorplanung von Kosten i. H. v. 180 Tsd. € die Rede war. Bürgermeister Mors antwortet daraufhin, dass sich die 180 Tsd. € auf Kostenschätzungen für das Soccerfield bezogen haben. In der anfänglichen Planung haben noch viele Elemente gefehlt, wie die Calisthenics-Anlage, die Skateanlage, Sitzmöglichkeiten oder die Grünanlage. Ebenso hat der Plan nun eine ganz andere Wertigkeit, deshalb kam es zu Mehrkosten. Das GR-Mitglied ist überrascht, es ist für ihn nicht so viel hinzugekommen, das den Preisanstieg rechtfertigen würde. Dieser sei für ihn unverständlich. Bürgermeister Mors betont nochmal die Wertigkeit der Anlagen, sowohl des Grünbereichs, der Sitzmöglichkeiten und der Beleuchtung. Das waren alles Punkte, die davor noch nicht mit in die Kalkulation geflossen sind.

    Ein GR-Mitglied äußert sich positiv zum Fortschritt des Projekts und möchte sich nicht so sehr an den Kosten und anderen Kleinigkeiten aufhalten. Er ist froh, dass es so ein tolles Projekt für die Jugend wird

    Ein anderes GR-Mitglied äußert Bedenken zur Nutzung der Anlage durch die Vereine. Bürgermeister Mors antwortet, dass es an dem Platz Schnittstellen mit Jugend und Vereinen geben wird. Der Fokus soll auf der Freizeitnutzung der Jugendlichen liegen.

    Beschluss:
    1. Der Gemeinderat begrüßt die Jugend- und Vereinsbeteiligung an dem Gestaltungsentwurf und beschließt diesen.
    2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Ausführungsplanung.
    3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben und die entsprechenden Aufträge dem Gemeinderat zur Vergabe vorzulegen. Die Vergaben sollen im Bedarfsfall im Umlaufverfahren erfolgen.

    • Prüfung der Bauausgaben für die Jahre 2016 - 2022

    Die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2016 bis 2022 durch die Gemeindeprüfungsanstalt fand im Zeitraum vom 13.01.2023 bis zum 10.03.2023 statt. Insgesamt zeigte sich der Prüfer mit der Arbeit der Bauverwaltung sehr zufrieden und bescheinigte eine ordentliche Arbeit.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht für die Jahre 2016 - 2022 zur Kenntnis. Die Gemeindeverwaltung wird angehalten, die beanstandeten Punkte zu beachten.

    • Änderung der Wirtschaftsführung nach HGB Gemeindewerke

    Das Eigenbetriebsrecht für Baden-Württemberg wurde 2020 novelliert. Bisher erfolgte die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Steißlingen nach der alten Fassung der Eigenbetriebsverordnung. Diese ist angelehnt an das Handelsgesetzbuch. Eine Umstellung auf die Kommunale Doppik würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Es wird deshalb empfohlen, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen weiterhin nach den Vorschriften des HGB geführt werden sollen.

    Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn man sich bei der Entscheidung eher an der Kommune (Doppik) orientiert. Damit hätten es Mitarbeiter leichter, die sowohl für die Gemeinde als auch für die GWS arbeiten. Herr Stehling antwortet, dass man sich hierbei eher an den Stadtwerken Radolfzell, an die die GWS angebunden sind, orientieren sollte. Diese wickeln alles über das HGB ab. Auch deren Programme, die von den Gemeindewerken Steißlingen genutzt werden, sind darauf ausgelegt.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat beschließt, die Buchführung des Eigenbetriebs Gemeindewerke Steißlingen entsprechend dem Wahlrecht des Eigenbetriebsrechts für Baden-Württemberg nach den Grundsätzen der Eigenbetriebsverordnung-HGB zu führen. Die Änderung der Betriebssatzung der Gemeindewerke Steißlingen wird mit der nächsten Änderung oder dem Neuerlass der Betriebssatzung angepasst.

    • Baugesuche / Bauvoranfragen

    Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Containerbauweise
    Es handelt sich um ein 30 x 15 m großes, zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach, in welchem 30 separate Wohnräume eingerichtet werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hard, 6. Änderung“ und ist dort als temporäre Unterkunft zulässig.
    Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie der Wortlaut „temporär“ zu verstehen ist und ob es Probleme geben kann, wenn dieser Zeitraum überschritten wird. Bürgermeister Mors antwortet, dass die Anlagen für eine befristete Zeit bestehen sollen, die allerdings momentan nicht abzusehen ist. Die Anlagen müssen abbau- bzw. verschiebbar sein.
    Das Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

    • Bekanntgaben

    Zuteilung Geflüchtete
    Bürgermeister Mors gibt bekannt, dass der Gemeinde die aktuelle Hochrechnung der unterzubringenden Geflüchteten zum 30.06.2023 vorliegt. Die Gemeinde Steißlingen liegt mit 200 Personen (Soll) deutlich im roten Bereich. Aktuell (Stand 30.06.2023) fehlen 29 Personen, um dieses Soll zu erfüllen. Das bedeutet, dass die geplante Flüchtlingsunterkunft schon zum jetzigen Stand zur Hälfte voll belegt ist. Den aktuellen Zahlen und Prognosen nach müsste Steißlingen ca. alle zwei Jahre eine solche Unterkunft bauen. Das kann die Gemeinde weder personell noch finanziell stemmen.
    Die Gemeinde wird beim Landratsamt einen Aufnahmestopp für die nächsten drei Monate beantragen. Dies ist durch den Neubau der Gemeinschaftsunterkunft möglich.
    Bürgermeister Mors berichtet von einem Gespräch der Bürgermeister und des Landrats mit den Bundestagsabgeordneten. Ein zentrales Thema des Treffens war die immense Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung und Integration. Die Kommunen forderten u. a. schnelle Lösungen für eine finanzielle und personelle Entlastung bei der Flüchtlingsunterbringung

    Trinkwasserversorgung
    Bauamtsleiter Weber gibt einen kurzen Zwischenbericht zum Trinkwasser ab. Ein Strukturgutachten wurde beauftragt, welches die gesamte Wasserversorgung beleuchtet und Empfehlungen für zukünftige Investitionen geben wird. Im Herbst ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen. Das Gutachten wird vom Land BW zu 50 % gefördert und ist eine Grundvoraussetzung für mögliche Förderungen bei größeren Baumaßnahmen. Hierunter fällt ggf. eine Sanierung des Tiefbrunnens oder ähnliches.
    Die aktuelle Trinkwasserförderung liegt im Mittel der letzten Jahre. Außer im Jahr 2020, als die geförderte Menge bei ca. 400 Tsd. cbm lag, bewegen wir uns wieder bei rund 330 Tsd. cbm pro Jahr. Auch der Grundwasserstand im Bereich Weitenried hat sich durch den nassen Winter 2022/2023 und das relativ feuchte Frühjahr wieder erholt und liegt über dem Durchschnitt der letzten Jahre. Pool-Befüllungen sind aus Sicht der Verwaltung zurückgegangen und werden weit weniger angefragt als in den Jahren 2020/2021. 

    • Anträge

    Benutzung des Seeuferbereichs am Steißlinger See
    Eine Gemeinderätin regt an, die Polizeiverordnung zur Benutzung des Seeuferbereichs am Steißlinger See wieder einmal im Steißlingen aktuell abzudrucken, um die Bevölkerung zu sensibilisieren, da immer wieder an nicht offiziellen Stellen gebadet wird. Bürgermeister Mors sichert zu, dass die Verwaltung sich der Sache annimmt. Es findet bereits eine regelmäßige Kontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst statt.

    Fahrbahnbelag am Gesundheitshaus
    Die Gemeinderätin möchte außerdem wissen, wann der farbige Fahrbahnbelag am Gesundheitshaus ausgeführt wird. Bauamtsleiter Weber antwortet, dass dieser erst aufgebracht wird, wenn die Maßnahme komplett abgeschlossen ist.

    Weiteres Beachvolleyballfeld im Freibad am Steißlinger See
    Ein Gemeinderat regt an, ein zweites Beachvolleyballfeld im Freibad am See zu installieren. Bürgermeister Mors antwortet, dass dieser Wunsch aus der Bevölkerung im Gremium diskutiert werden muss, da der Platz im Freibad begrenzt ist. Außerdem möchte der Gemeinderat wissen, ob die defekte Tischtennisplatte ersetzt wird. Die Verwaltung wird sich darum kümmern.

    Stellplatz für Wohnmobile
    Eine Gemeinderätin fragt nach, wie es mit der Umsetzung der Begrenzung der Fläche für das Camping an der Seeblickhalle aussieht. Das Bauamt ist momentan dran, die Fläche einzugrenzen und entsprechende Schilder anzubringen.

    Abgestellter Bootsanhänger auf Parkplatz Seeblickhalle
    Ein Gemeinderat weist auf einen Bootsanhänger auf dem Parkplatz der Seeblickhalle hin, der dort schon seit April steht. Frau Lutz antwortet, dass der Gemeindevollzugsdienst bereits mit dem Fall beschäftigt ist und sich darum kümmert.

     

     

    Weiterlesen