Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde)

Benötigen Sie eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister? Sie erhalten die Urkunden bei dem Standesamt, das die Geburt, die Eheschließung oder den Sterbefall beurkundet hat.

Urkunden können von den Personen angefordert werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel).

Urkunden können Sie direkt erhalten, wenn Sie bei uns vorbeikommen, oder Sie fordern diese schriftlich an. Unten auf dieser Seite in der Rubrik Downloads finden Sie ein Formular zur Urkundenanforderung.

Bitte beachten Sie: Urkunden werden erst nach Begleichung der Gebühr (Vorkasse) ausgestellt! Nach Eingang Ihrer Urkundenanforderung senden wir Ihnen unsere Bankverbindung und ein Buchungszeichen zu. Sobald die Gebühr bei uns eingegangen und verbucht ist, erhalten Sie Ihre Urkunden auf dem Postweg.

Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie auch bei einer schriftlichen Anforderung (per Brief, Mail oder Fax), uns Ihre Identität nachzuweisen. Sie können z.B. eine gut lesbare Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses dem Antrag beilegen. Nach Eingang der Gebühr schicken wir Ihnen die Urkunde in der Regel innerhalb der nächsten 7-10 Tage zu. 

  • Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden 12,00 €
  • Jede beglaubigte Abschrift 12,00 €
  • Internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde 12,00 €
  • Bei postalischer Versendung zuzüglich Porto 0,70 €

Ansprechpartner

Hauptverwaltung
Rathaus Steißlingen , Zimmer: 18

Telefon: 07738 9293-11
Telefax: 07738 9293-59
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Sprechzeiten

Mo. - Fr. von 08.00 - 12.30 Uhr
Mi. von 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung